Auf der Website der Justiz in Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können.
Der Rechtsanwaltschaft steht die elektronische Einreichung über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) offen. Bei der elektronischen Kommunikation beachten Sie als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt bitte die folgenden Hinweise